Stihl: Millionen-Strafe in Frankreich

Stihl: Millionen-Strafe in Frankreich

Der Motorsägen-Hersteller Stihl muss in Frankreich eine Wettbewerbsstrafe von sieben Millionen Euro zahlen. Wie das französische Kartellamt kürzlich in Paris mitteilte, habe das Unternehmen zwischen 2006 und 2017 den Online-Verkauf seiner Produkte in Frankreich verhindert. Damit hätten Verbraucher nicht die bis zu zehn Prozent günstigeren Tarife im Internet in Anspruch nehmen können.

Hintergrund ist, dass Stihl seinen Händlern in Frankreich vorgeschrieben habe, Produkte wie Sägen, Motorsensen und elektrische Heckenscheren der Marken Stihl und Viking – entweder im Geschäft zu verkaufen oder sie persönlich an die Kunden auszuliefern. Ein Verkauf über eigene oder fremde Webseiten sei damit unmöglich gewesen. Nach EU-Regeln hätte es aber keine Sicherheitsauflagen gegeben, die das Online-Verkaufsverbot rechtfertigen.

Nach Medienberichten ist es das erste Mal, dass französische Wettbewerbsbehörde wegen unterbundener Online-Verkäufe gegen einen grossen Produzenten vorgeht.

Eine Sprecherin bei Stihl bestätigte auf Anfrage des eilboten das kartellrechtliche Verfahren und die damit verhängte Geldstrafe der französischen Wettbewerbsbehörde gegen Stihl Frankreich. Diese Entscheidung betrifft demnach nur den französischen Markt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, sei die Position zum Thema E-Commerce bereits von anderen Wettbewerbsbehörden in Europa untersucht worden. Diese hätten festgestellt, dass die Praktiken von Stihl durchaus dem Wettbewerbsrecht entsprechen.